Hebezeuge

Hebezeuge, Winden, Hub- und Zuggeräte werden weltweit in gewerblichen Bereichen eingesetzt. Über einen Zeitraum von einem Jahr werden die Betriebsmittel erheblichen Belastungen in zum Teil widrigen Umgebungen ausgesetzt. Um die Sicherheit für das Unternehmen inklusive aller Mitarbeiter zu garantieren, ist der Betreiber laut BetrSichV verpflichtet, seine Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen von befähigten Personen bzw. Sachkundigen prüfen zu lassen.

Verantwortung für Unternehmer / Betreiber?

Hebezeuge, Winden, Hub- und Zuggeräte können Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, in deren Folge es zu gefährlichen Situationen beim Gebrauch der betroffenen Arbeitsmittel kommen kann. Beispiele für schadenverursachende Einflüsse auf Arbeitsmittel sind unter anderem:

  • Ermüdungserscheinungen durch Alterung
  • Längere Zeiten der Nichtbenutzung
  • Witterung (z.B. UV-Strahlung, die zur Versprödung von Kunststoffen führt)
  • Verschmutzung
  • Korrosion u.a.

Auch aus diesem Grunde ist der Betreiber laut BetrSichV dazu verpflichtet, die Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Die Fristen sind vom Betreiber nach §3Abs.3 BetrSichV einzuhalten. Die Prüfung der Arbeitsmittel ist durch eine befähigte Person, Sachkundigen (falls erforderlich Sachverständigen nach §10 Abs. 2 BetrSichV) durchzuführen.

Damit Ihre Arbeitsmittel unauffällig bleiben und keinen Schaden verursachen, gibt es den Prüfservice der BPS. Unsere ausgebildeten Prüftechniker führen die jährlichen Prüfungen nach DGUV bei Ihnen vor Ort oder bei eingesendeten Arbeitsmitteln in unserem Hause durch.

Ihre Vorteile der BPS Hebetechnik GmbH:

  • Geringe Ausfallzeit der Geräte
  • Hohe Standzeiten der Prüflinge durch regelmäßige Prüfung und Wartung
  • Vor-Ort Prüfung durch mobilen Prüfservice
  • Herstellerunabhängige Prüfungen
  • Eventuell notwendige Reparaturen oder Instandsetzungen können in Verbindung mit der wiederkehrenden Prüfung schnell und kostengünstig durchgeführt werden
Lastenaufnahme
Hebezeuge, die Sie stetig prüfen lassen sollten:
  • Rollfahrwerke
  • Trägerklemmen
  • Seilzüge
  • Kettenzüge
  • Flaschenzüge
  • Stahlwinden
  • Hydraulikheber
  • Umlenkrollen
  • Seilwinden

Link zur BGR 500 Bestimmung:

BGR 500

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