Lastaufnahmemittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel (mit dem Hebezeug dauernd verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lastaufnahme-, Anschlagmitteln oder Lasten) verbunden werden können. Als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile. Lastaufnahmemittel, Hebezeuge, etc. werden weltweit in gewerblichen Bereichen eingesetzt. Über einen Zeitraum von einem Jahr werden die Betriebsmittel erheblichen Belastungen in zum Teil widrigen Umgebungen ausgesetzt. Um die Sicherheit für das Unternehmen inklusive aller Mitarbeiter zu garantieren, ist der Betreiber von Krananlagen, Hebezeugen, Anschlag- und Lastaufnahmemitteln laut BetrSichV verpflichtet, seine Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen von befähigten Personen bzw. Sachkundigen prüfen zu lassen.



