Regalprüfung

Prüfung von Regalanlagen

Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen – u.a. statische Regale- systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen.

Nur ausgebildete Regalinspekteure sind befugt, Regalprüfungen nach DIN EN 15635 durchzuführen. Der Regalinspekteur kennt die Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten. Unsere Regalinspekteure verfügen über eine entsprechende Ausbildung inkl. Abschlussprüfung. Sie besitzen Kenntnisse und Erfahrungen über die konkrete Lagereinrichtung bzw. das vorhandene Regal.

Festlegungen zur jährlichen Prüfpflicht finden sich in:
  • DGUV Regel 108-007 (BGR 234): Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DIN EN 15635: legt den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest Befähigte Person – der Regalinspekteur
Folgende Regelungen sind bei der Regalprüfung nach DIN EN 15635 einzuhalten:
  • Bei Beobachtung eines Schadens sofortige Meldung an den Sicherheitsbeauftragten.
  • Regelmäßige Regalprüfungen.
  • Anfertigung eines schriftlichen Berichtes mit Aufbewahrungspflicht.
  • Mindestens alle 12 Monate eine Regalprüfung nach DIN EN 15635 durch eine befähigte Person.
  • Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden.
  • Einführung eines Schadensprotokolls.
Inhalt der Regalprüfung
  • Visuelle Inspektion
  • Abgleich der Belastungsschilder
  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften
  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile sowie Feststellung der Ursachen.
  • Prüfung auf Einhaltung von Herstellervorgaben
  • Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden.
  • Maßnahmeplan zur Beseitigung der festgestellten Mängel.
  • Schadensanalyse – Einschätzung der Nutzungssicherheit.
  • Prophylaxeempfehlung zur Schadensvorbeugung.
Regale-2
Als prüfpflichtige Regalsysteme gelten ortsfeste Regale aus Stahl. Darunter zählen z. B.:
  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahr- und Durchlaufregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen

Link zur Sicherheit von Regalen:

DGUV Information

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