Prüfung und Wartung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Persönlicher Schutz des Körpers vor unmittelbaren Gefahren
Jeder Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gefährdungen für die in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer möglichst gering gehalten oder beseitigt werden. Ist eine Beseitigung der Gefährdungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht möglich, so müssen zur Gefahrenminderung persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung gestellt werden. Diese schützen den Körper bzw. Teile des Körpers vor unmittelbaren Gefahren oder dienen im Notfall der Rettung. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) und alle ihre Bestandteile müssen jederzeit einsatzbereit sein und dabei tadellos funktionieren – schließlich hängen von ihrer Funktionstüchtigkeit das Leben und die Gesundheit von Menschen ab. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige Prüfung und Wartung der PSA vor, wodurch sichergestellt wird, dass sich die Menschen im Notfall darauf verlassen können.

